Rechtsprechung
   ArbG Frankfurt/Main, 16.10.2019 - 11 Ca 2933/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,64467
ArbG Frankfurt/Main, 16.10.2019 - 11 Ca 2933/19 (https://dejure.org/2019,64467)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.10.2019 - 11 Ca 2933/19 (https://dejure.org/2019,64467)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. Oktober 2019 - 11 Ca 2933/19 (https://dejure.org/2019,64467)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,64467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung, die die Arbeitgeberin auf " Sicherheitsbedenken" hinsichtlich der Klägerin stützt.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 16.10.2019 - 11 Ca 2933/19
    Da durch die erstinstanzliche Entscheidung die Unwirksamkeit der Kündigung vom 24. April 2019 festgestellt ist und auch keine überwiegenden entgegenstehenden Arbeitgeberinteressen dargelegt sind, steht der Klägerin auch ihr arbeitsvertraglicher Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum rechtskräftigten Abschluss des Rechtsstreits zu (BAG, Beschluss vom 27. Februar 1985, GS 1/84 - in AP Nr. 14 zu § 611 BGB "Beschäftigungspflicht').
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 16.10.2019 - 11 Ca 2933/19
    Ein Angebot der Klägerin nach §§ 294 ff BGB bedurfte es nach dem Ausspruch der unwirksamen Kündigung nicht (st. Rspr., vgl. etwa BAG, Urteil vom 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11- in NZA 2012, 858; BAG; Urteil vom 13. Juli 2005 - 5 AZR 578/04 - in NZA 2005, 1348).
  • BGH, 17.10.2012 - XII ZR 101/10

    Stufenklage auf Zugewinnausgleich: Rechtsschutzbedürfnis für den Auskunftsantrag;

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 16.10.2019 - 11 Ca 2933/19
    Im Rahmen der Stufenklage ist die Auskunft lediglich ein Hilfsmittel, um die (noch) fehlende Bestimmtheit des Leistungsanspruchs herbei zu führen (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2011 - VI ZR 117/10 - in NJW 2011, 1815), jedoch nicht, um sich eine sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht in Zusammenhang stehende Information zu verschaffen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2012 - XII ZR 101/10 - in NJW 2012, 3722).
  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10

    Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 16.10.2019 - 11 Ca 2933/19
    Im Rahmen der Stufenklage ist die Auskunft lediglich ein Hilfsmittel, um die (noch) fehlende Bestimmtheit des Leistungsanspruchs herbei zu führen (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2011 - VI ZR 117/10 - in NJW 2011, 1815), jedoch nicht, um sich eine sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht in Zusammenhang stehende Information zu verschaffen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2012 - XII ZR 101/10 - in NJW 2012, 3722).
  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 578/04

    Annahmeverzug - Arbeitswille

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 16.10.2019 - 11 Ca 2933/19
    Ein Angebot der Klägerin nach §§ 294 ff BGB bedurfte es nach dem Ausspruch der unwirksamen Kündigung nicht (st. Rspr., vgl. etwa BAG, Urteil vom 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11- in NZA 2012, 858; BAG; Urteil vom 13. Juli 2005 - 5 AZR 578/04 - in NZA 2005, 1348).
  • BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 853/93

    Betriebsrisiko - Stillegung eines privaten Schlachthofs

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 16.10.2019 - 11 Ca 2933/19
    Für Zeiten, in denen die Klägerin nicht gearbeitet, aber Anspruch auf Vergütung hat, wird ein Durchschnittsbetrag, der in vorangegangenen Zeiträumen erreicht wurde, zugrunde gelegt (vgl. BAG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 6 AZR 853/93 - in AP BGB § 615 Nr. 56).
  • BAG, 28.02.1963 - 2 AZR 342/62

    Falsche Streitwertfestsetzung - Bindung des Bundesarbeitsgerichts -

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 16.10.2019 - 11 Ca 2933/19
    Das Gericht muss vielmehr anhand der ihm vorgetragenen Tatsachen selbständig prüfen können, ob diese die vorgetragenen Sicherheitsbedenken rechtfertigen, und zwar etwa in ähnlichem Maße und Umfang, wie bei der vergleichbaren Verdachtskündigung zu prüfen ist, ob die vorliegenden Tatsachen einen hinreichend schweren Verdacht einer gewichtigen Tat zu begründen vermögen (vgl. BAG, Urteil vom 27. September 1960- 3 AZR 171/58 - Rn. 9 in juris; BAG, Urteil vom 28. Februar 1963 - 2 AZR 342/62 - Rn. 9 in juris).
  • BAG, 27.09.1960 - 3 AZR 171/58

    Kündigung - Arbeitnehmer der Bundeswehr - Sicherheitsbedenken - Erklärung einer

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 16.10.2019 - 11 Ca 2933/19
    Das Gericht muss vielmehr anhand der ihm vorgetragenen Tatsachen selbständig prüfen können, ob diese die vorgetragenen Sicherheitsbedenken rechtfertigen, und zwar etwa in ähnlichem Maße und Umfang, wie bei der vergleichbaren Verdachtskündigung zu prüfen ist, ob die vorliegenden Tatsachen einen hinreichend schweren Verdacht einer gewichtigen Tat zu begründen vermögen (vgl. BAG, Urteil vom 27. September 1960- 3 AZR 171/58 - Rn. 9 in juris; BAG, Urteil vom 28. Februar 1963 - 2 AZR 342/62 - Rn. 9 in juris).
  • LAG Hessen, 25.02.2021 - 17 Sa 1435/19

    Sicherheitsbedenken als Kündigungsgrund Darlegungslast des Arbeitgebers bei

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Oktober 2019 - 11 Ca 2933/19 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Oktober 2019 - 11 Ca 2933/19 - teilweise hinsichtlich der abgewiesenen erstinstanzlichen Anträge zu 6. und 7. abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere ? 802, 52 brutto als Mehrflugstundenvergütung für die Monate Juli und August 2019 nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basissatz aus jeweils ? 401, 26 seit dem 28. Juli 2019 und dem 28. August 2019 zu zahlen.

    Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat der Klage durch am 16. Oktober 2019 verkündetes Urteil, Az. 11 Ca 2933/19, im Kündigungsschutzantrag (Klageantrag zu 1.), in dem Antrag auf Weiterbeschäftigung gerichteten Klageantrag zu 2. und in den auf Zahlung von Vergütung für die Monate Juli und August 2019 gerichteten Klageanträgen zu 3. stattgegeben und die Klage im Übrigen abgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Oktober 2019 - 11 Ca 2933/19 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

    und im Wege der Anschlussberufung das Urteildes Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Oktober 2019 - 11 Ca 2933/19 - hinsichtlich der abgewiesenen Klageanträge zu 6. und 7. teilweise abzuändern und.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht